Das passende Verfahren wählen
TA.2/S dient der An- und Abmeldung sowie Änderungen bei Beschäftigten. Zuständig ist normalerweise der Arbeitgeber. Eine NUSS allein meldet kein Arbeitsverhältnis an. Für Haushaltshilfen gilt TA.2/S-0138; Selbstständige nutzen ein anderes Verfahren.
Unterlagen vorbereiten
Bereiten Sie Identitätsnachweis, Sozialversicherungsnummer, Beitragskontonummer (CCC) des Arbeitgebers, Beschäftigungsdaten und Vertragsangaben vor. Prüfen Sie eine erforderliche Arbeitserlaubnis gesondert. Die Meldung muss das tatsächliche Arbeitsverhältnis abbilden.
Spanische Formularfelder verstehen
Alta bedeutet Anmeldung, baja Abmeldung und variación de datos Änderung. Fecha de inicio oder cese bezeichnet den tatsächlichen Beginn oder das Ende. CCC ist das Beitragskonto des Arbeitgebers, nicht die NUSS der beschäftigten Person. Beachten Sie die amtlichen Feldhinweise.
Antrag einreichen
Der Arbeitgeber oder Bevollmächtigte meldet normalerweise über Sistema RED oder den passenden TGSS-Dienst. Veranlassen Sie die Anmeldung vor Arbeitsbeginn. Für Abmeldungen und Änderungen prüfen Sie die aktuelle Frist des konkreten Vorgangs. Ein PDF-Download ersetzt keine elektronische Meldung.
Nach der Einreichung
Bewahren Sie die angenommene Meldung auf und prüfen Sie Anmeldung oder vida laboral. Unterbleibt die Anmeldung durch den Arbeitgeber, erfragen Sie bei TGSS das Verfahren für Beschäftigte, gegebenenfalls TA.2/T. TA.4 berichtigt den Versicherungsverlauf und ersetzt nicht die Meldepflicht des Arbeitgebers.