Das passende Verfahren wählen
MI-F steht im amtlichen Katalog nach Gesetz 14/2013 für Familienangehörige. Der Status der Hauptperson bestimmt, ob dieser Weg passt. Er ersetzt weder den allgemeinen Familiennachzug noch die eigenen Verfahren für Familien spanischer oder anderer EU-Bürger.
Unterlagen vorbereiten
Lesen Sie vor dem Download die aktuelle Kategorienliste. Die veröffentlichte Liste für Familien von Telearbeitern verlangt derzeit MIT, das gemeinsame Formular, obwohl MI-F im Katalog steht. Folgen Sie dieser aktuellen Liste; MI-F ist nicht pauschal immer erforderlich. Andere Kategorien können abweichen.
Spanische Formularfelder verstehen
Unterscheiden Sie die Daten der beantragenden Familienperson von denen der Hauptperson. Vínculo familiar bezeichnet die Beziehung; Erst- oder Verlängerungsantrag muss zum Fall passen. Bereiten Sie Reisepass, Beziehungsnachweise und weitere Kategorienunterlagen vor, gegebenenfalls mit Übersetzung oder Legalisation.
Antrag einreichen
Nutzen Sie das amtliche elektronische UGE-Verfahren, sofern die Antragstellung innerhalb Spaniens anwendbar ist. Prüfen Sie Einreichungsberechtigung und Verknüpfung zur Hauptperson. Konsularvisa folgen dem Verfahren des zuständigen Konsulats; der elektronische Aufenthaltsantrag allein reicht dafür nicht aus.
Nach der Einreichung
Speichern Sie den Eingangsbeleg jeder Familienperson und verfolgen Sie die jeweiligen Zustellungen. Verknüpfte Anträge benötigen weiterhin die geforderten individuellen Angaben und Nachweise. Prüfen Sie nach Bewilligung den jeweiligen TIE-Schritt und Verlängerungsvorgaben. Kontrollieren Sie bei jedem neuen Antrag die aktuelle Liste.