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NIE in Spanien beantragen: Antrag und Unterlagen

Die Número de Identidad de Extranjero, kurz NIE, identifiziert eine ausländische Person im Zusammenhang mit Spanien. Sie kann für wirtschaftliche, berufliche oder soziale Vorgänge erforderlich sein, auch ohne Umzug in das Land. Sie ist weder ein Visum noch eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis. Zur Planung Ihres Umzugs lesen Sie die ersten Schritte nach der Ankunft.

Prüfen Sie vor jedem Antrag, ob Ihnen bereits eine Nummer zugeteilt wurde: in einem ausländerrechtlichen Bescheid, Visum, einer alten Karte, Bescheinigung oder notariellen Urkunde. Normalerweise benötigen Sie bei einem Wechsel von Wohnort, Reisepass oder Tätigkeit keine neue NIE.

Wofür wird die NIE gebraucht?

Die Nummer wird unter anderem bei Immobiliengeschäften, steuerlichen und beruflichen Angelegenheiten, Bankgeschäften oder Erbschaften verwendet. Sie besteht üblicherweise aus einem Anfangsbuchstaben, sieben Ziffern und einem Prüfbuchstaben. Die anfordernde Stelle kann zusätzlich einen Reisepass, Adressnachweis oder andere Unterlagen verlangen.

Eine nicht in Spanien ansässige Person kann für ein Geschäft in Spanien eine NIE haben. Der Besitz einer Immobilie oder einer Nummer berechtigt nicht automatisch dazu, dort zu leben. Auch die steuerliche Ansässigkeit richtet sich nach eigenen Kriterien.

Gesonderter Antrag oder Zuteilung im Aufenthaltsverfahren

Der gesonderte Antrag richtet sich an Personen, die noch keine Nummer haben und einen wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Bezug zu Spanien nachweisen können. Wenn Sie umziehen möchten, klären Sie zuerst die für Sie geltende Aufenthaltsregelung.

Ihre SituationZu prüfendes Verfahren
Geschäft ohne UmzugGesonderte NIE-Zuteilung, in der Regel mit EX-15.
Umzug eines UnionsbürgersRegistrierung nach dem Unionsrecht, in der Regel mit EX-18.
Laufender Antrag auf Visum oder GenehmigungPrüfen, ob bereits eine NIE vergeben wurde oder im Verfahren zugeteilt wird.
Genehmigung erteilt, Karte steht noch ausBeantragung der TIE mit vorhandener NIE nach dem einschlägigen Verfahren.

Britische Staatsangehörige sollten die aktuelle Regelung oder das einschlägige Austrittsabkommen prüfen: Frühere Verfahren aus der Zeit vor dem Brexit reichen als Orientierung nicht aus.

Voraussetzungen und Unterlagen vorbereiten

Die Hinweise der Policía Nacional sehen insbesondere vor, dass sich die Person nicht irregulär in Spanien aufhält und den Antragsgrund erläutert. Bereiten Sie eine tatsächliche Begründung vor, die zu den verfügbaren Nachweisen passt.

  • Zum Verfahren passendes Formular EX-15.
  • Reisepass oder anerkanntes Ausweisdokument mit den verlangten Kopien.
  • Wirtschaftlicher, beruflicher oder sozialer Grund und erforderliche Nachweise.
  • Zahlung der einschlägigen Gebühr, in der Regel mit Modelo 790, Code 012.
  • Nachweis der Vertretungsbefugnis, wenn Sie diese Möglichkeit nutzen.
  • Übersetzung oder Beglaubigung ausländischer Unterlagen, soweit vorgeschrieben.

Diese Liste dient Ihrer Vorbereitung; maßgeblich bleiben die Vorgaben der Dienststelle oder des Konsulats. Eine einfache Fotokopie ersetzt nicht automatisch ein Original oder eine offiziell anerkannte Kopie.

Wo der Antrag eingereicht wird

Ermitteln Sie in Spanien die zuständige Stelle und die richtige Terminkategorie. Soweit eine Vertretung zugelassen ist, benötigt die vertretende Person ausreichende Befugnisse. Prüfen Sie bei einer ausländischen Vollmacht Inhalt, gegebenenfalls Legalisation und Übersetzung vor dem Versand.

Aus dem Ausland wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige spanische Konsulat. Terminvereinbarung, Zahlung und Ausstellung sind mit diesem Konsulat abzuklären. Eine Vertretung beim NIE-Antrag ersetzt nicht zwangsläufig Ihre persönliche Anwesenheit bei der Abgabe von Fingerabdrücken oder anderen persönlichen Formalitäten.

Gebühr, Bearbeitungszeit und Nachverfolgung

Verwenden Sie das offizielle Gebührenformular und den Zahlungsgrund „Asignación de NIE a instancia del interesado“. Übernehmen Sie keinen Betrag aus einem alten Beispiel. Vermittlungshonorare, Übersetzungen und Vollmachten sind zusätzliche, getrennte Ausgaben.

Die von der Polizei angegebene offizielle Frist für Entscheidung und Mitteilung beginnt mit der Registrierung des Antrags bei der zuständigen Behörde. Sie ist nicht mit der gesamten Zeit für das Zusammenstellen der Unterlagen, die Terminbeschaffung oder die Weiterleitung über ein Konsulat gleichzusetzen.

  1. Suchen Sie zuerst nach einer bereits vorhandenen NIE.
  2. Klären Sie, ob eine gesonderte Zuteilung zu Ihrem Vorhaben passt.
  3. Bereiten Sie Begründung und Nachweise vor.
  4. Prüfen Sie den Einreichungsweg und füllen Sie EX-15 ohne widersprüchliche Identitätsangaben aus.
  5. Zahlen Sie die Gebühr mit dem passenden Zahlungsgrund.
  6. Reichen Sie den Antrag ein und bewahren Sie Eingangsbestätigung und ausgestelltes Dokument auf.

Nach der Zuteilung

Die Nummer ist von der TIE-Karte, der Nummer der Seguridad Social und der Anmeldung im Padrón zu unterscheiden. Je nach Situation bleiben weitere Schritte erforderlich. Lesen Sie den Vergleich von NIE und TIE und unseren Ratgeber zur spanischen Sozialversicherungsnummer.

Bei ausländischen Unterlagen hilft unser Ratgeber zu Apostille, Legalisation und Übersetzung, die Schritte in der richtigen Reihenfolge vorzubereiten. Eine korrekt vergebene Nummer ersetzt keine weiteren Pflichten des jeweiligen Geschäfts oder Aufenthalts.

Offizielle Quellen

Allgemeine Informationen. Prüfen Sie die aktuellen Vorgaben Ihres Verfahrens; lassen Sie sich für einen individuellen Fall von einer hierzu befugten Fachperson beraten.

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