Zweck und Wahl des Formulars
Modelo 149 meldet Wahl, Verzicht, Ausschluss oder Ende des Zuzugs beim besonderen Steuerregime, oft Beckham-Regime genannt. Ein Visum oder Arbeitsvertrag allein bestätigt die Voraussetzungen nicht.
Was Sie vorbereiten sollten
Bereiten Sie NIF, Steuerregistrierung, Zuzugs- und Tätigkeitsdaten, Arbeits- oder andere maßgebliche Nachweise, Sozialversicherungsunterlagen und die Dokumente Ihrer Kategorie beziehungsweise zugehöriger Familienmitglieder vor.
Spanische Felder prüfen
Wählen Sie den richtigen Mitteilungsgrund und unterscheiden Sie Hauptsteuerpflichtige und zugeordnete Personen. Bei der Wahl übermitteln Sie zuerst die Nachweise im speziellen Dienst und tragen dessen Registriernummer in Modelo 149 ein.
Selbst einreichen
Öffnen Sie den unten verlinkten offiziellen AEAT-Dienst und wählen Sie das richtige Jahr und den Zeitraum. Melden Sie sich mit einem dort zugelassenen Verfahren an oder nutzen Sie einen bevollmächtigten Vertreter. Füllen Sie das Formular aus, validieren Sie es, beheben Sie blockierende Fehler und prüfen Sie Hinweise. Wählen Sie die passende Ergebnis- oder Zahlungsoption. Schließen Sie die offizielle Unterschrift und Übermittlung selbst ab. Laden Sie die eingereichte Erklärung und den Beleg mit Prüfcode herunter; Entwurf, Vorschau oder Zahlung allein belegen keine Einreichung.
Fristen und Zahlung
Die allgemeine Wahlfrist der Hauptperson beträgt sechs Monate ab dem maßgeblichen Tätigkeitsbeginn laut Sozialversicherungsanmeldung oder anwendbarem Nachweis fortbestehender Herkunftslandversicherung. Zugeordnete Personen und andere Mitteilungen haben eigene Regeln; zählen Sie nicht automatisch ab dem Visumdatum.
Häufige Fehler und nächste Schritte
Bewahren Sie Dokumenten- und 149-Belege auf und prüfen Sie AEAT-Bescheinigung sowie Nachforderungen. Modelo 149 ersetzt weder die jährliche Erklärung 151 noch die Steuerabrechnung.